Mit der VoIP-Technologie ist die korrekte Leitweglenkung der Notrufe und die Standortidentifikation gewährleistet, sofern der Teilnehmer vom Standort anruft, den er bei TeraLine als Hauptstandort hat eintragen lassen. Ein VoIP-Benutzer kann aber insbesondere die IP-Telefone oder die Software an einem beliebigen Internetanschluss betreiben. Erfolgt die Nutzung an einem anderen Standort als dem angegebenen ist die korrekte Leitweglenkung der Notrufe nicht möglich und es ist allenfalls ein anderes, geeigneteres Kommunikationsmittel für Notrufe zu verwenden. Änderungen des Standortes müssen schriftlich eingeschrieben, spätestens 14 Tage vor Umzug mitgeteilt werden. Eine Adressänderungsmitteilung genügt nicht, die Änderung der Leitweglenkung der Notrufe ist explizit in Auftrag zu geben um Missverständnisse zu vermeiden. TeraLine lehnt jegliche Haftung für einen direkten oder indirekten Schaden in Zusammenhang mit einer falschen Leitweglenkung ab.